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   VG München, 27.08.2020 - M 18 E 20.3684   

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VG München, 27.08.2020 - M 18 E 20.3684 (https://dejure.org/2020,28361)
VG München, Entscheidung vom 27.08.2020 - M 18 E 20.3684 (https://dejure.org/2020,28361)
VG München, Entscheidung vom 27. August 2020 - M 18 E 20.3684 (https://dejure.org/2020,28361)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66

    Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

    Auszug aus VG München, 27.08.2020 - M 18 E 20.3684
    In einem solchen Fall sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifiziert hohe Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache jedenfalls dem Grunde nach spricht und der Antragsteller ohne die einstweilige Anordnung unzumutbaren Nachteilen ausgesetzt wäre (BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris Rn. 4).

    Zu diesen Leistungen gehört grundsätzlich auch die Gewährung einer Schulbegleitung (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104

    Jugendhilfe

    Auszug aus VG München, 27.08.2020 - M 18 E 20.3684
    Anders als die Auswahl der konkret notwendigen und geeigneten Hilfemaßnahmen ist das Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll überprüfbar und besteht auf Seiten des Jugendamtes kein Beurteilungsspielraum (BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Sofern der Antragsgegner vorbringt, eine Schulbegleitung könne letzten Endes zur Zuschreibung einer Außenseiterrolle führen, ist anzufügen, dass dem Antragsteller aufgrund seiner seelischen Behinderung und der damit verbundenen sozialen Auffälligkeiten ohnehin eine Sonderstellung zukommt, der gerade im Wege des Einsatzes eines Schulbegleiters begegnet werden soll (so zu einem ähnlich gelagerten Fall auch BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 12 CE 12.2104 - juris Rn. 50).

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung

    Auszug aus VG München, 27.08.2020 - M 18 E 20.3684
    Allerdings muss die seelische Störung nach Breite, Tiefe und Dauer so intensiv sein, dass sie die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung erwarten lässt (BVerwG, U.v. 26.11.1998 - 5 C 38/97 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136

    Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

    Auszug aus VG München, 27.08.2020 - M 18 E 20.3684
    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.09.2018 - 12 CE 18.1899

    Einstweilige Anordnung auf Gewährung einer Schulbegleitung

    Auszug aus VG München, 27.08.2020 - M 18 E 20.3684
    Dabei war insbesondere zu berücksichtigen, dass die beantragte Schulbegleitung grundsätzlich nicht rückwirkend erbracht werden kann und sie daher zeitlich nicht mehr nachholbar ist (vgl. zur Folgenabwägung BayVGH, B.v. 7.9.2018 - 12 CE 18.1899 - juris).
  • VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 1152/21

    Eingliederungshilfe bei Legasthenie und Dyskalkulie

    Dieser Beurteilungsspielraum des Jugendamts bei der Auswahl der konkreten Hilfemaßnahme kann sich unter Umständen allerdings auch dahingehend verdichten, dass nur eine einzige Maßnahme als notwendig und geeignet anzusehen ist (ebenso VG München, Urt. v. 25.01.2006 - M 18 K 04.3799 -, juris Rn. 29; Urt. v. 30.11.2011 - M 18 K 09.4274 -, juris Rn. 37 f. und Beschl. v. 27.08.2020 - M 18 E 20.3684 -, juris Rn. 64; Sächs. OVG, Beschl. v. 27.02.2017 - 4 B 236/16 -, juris Rn. 6; Stähr, in: Hauck/Noftz, a.a.O., § 35a Rn. 37a).

    Allerdings kann sich der Beurteilungsspielraum auch dahingehend verdichten, dass nur eine Maßnahme als notwendig und geeignet anzusehen ist (vgl. etwa VG München, Urt. v. 25.01.2006 - M 18 K 04.3799 -, juris Rn. 29; Urt. v. 30.11.2011 - M 18 K 09.4274 -, juris Rn. 37 f.; Beschl. v. 27.08.2020 - M 18 E 20.3684 -, juris Rn. 64; Sächs. OVG, Beschl. v. 27.02.2017 - 4 B 236/16 -, juris Rn. 6; Stähr in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand: 06/20, § 35a Rn. 37a).

  • VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 195/21

    Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung im Rahmen der Beschulung im

    Dieser Beurteilungsspielraum des Jugendamts bei der Auswahl der konkreten Hilfemaßnahme kann sich unter Umständen allerdings auch dahingehend verdichten, dass nur eine einzige Maßnahme als notwendig und geeignet anzusehen ist (ebenso VG München, Urt. v. 25.01.2006 - M 18 K 04.3799 -, juris Rn. 29; Urt. v. 30.11.2011 - M 18 K 09.4274 -, juris Rn. 37 f. und Beschl. v. 27.08.2020 - M 18 E 20.3684 -, juris Rn. 64; Sächs. OVG, Beschl. v. 27.02.2017 - 4 B 236/16 -, juris Rn. 6; Stähr, in: Hauck/Noftz, a.a.O., § 35a Rn. 37a).
  • VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 1184/21

    Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung im Rahmen der Beschulung im

    Dieser Beurteilungsspielraum des Jugendamts bei der Auswahl der konkreten Hilfemaßnahme kann sich unter Umständen allerdings auch dahingehend verdichten, dass nur eine einzige Maßnahme als notwendig und geeignet anzusehen ist (ebenso VG München, Urt. v. 25.01.2006 - M 18 K 04.3799 -, juris Rn. 29; Urt. v. 30.11.2011 - M 18 K 09.4274 -, juris Rn. 37 f. und Beschl. v. 27.08.2020 - M 18 E 20.3684 -, juris Rn. 64; Sächs. OVG, Beschl. v. 27.02.2017 - 4 B 236/16 -, juris Rn. 6; Stähr, in: Hauck/Noftz, a.a.O., § 35a Rn. 37a).
  • VG München, 07.09.2022 - M 18 K 19.4217

    Selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme, Übernahme der Kosten für ein privates

    Allerdings muss die seelische Störung nach Breite, Tiefe und Dauer so intensiv sein, dass sie die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung erwarten lässt und damit eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle überschreitet (vgl. BVerwG, U.v. 26.11.1998 - 5 C 38/97 - juris Rn. 15; Kepert/Dexheimer in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 8. Aufl. 2022, § 35a Rn. 19; VG München, B.v. 27.8.2020 - M 18 E 20.3684 - juris Rn. 53).
  • VG München, 13.09.2023 - M 18 K 19.1088

    Eingliederungshilfe, Schulische Teilleistungsstörung, Legasthenietherapie,

    In Literatur und Rechtsprechung - und vorliegend auch vom Beklagten - wird unter Bezugnahme auf die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 26.11.1998 - 5 C 38/97 - juris Rn. 15) teilweise gefordert, dass die seelische Störung nach Breite, Tiefe und Dauer so intensiv sein muss, dass sie die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung erwarten lässt und damit eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle überschreitet (OVG NW, B.v. 22.4.2021 - 12 B 483/21 - juris Rn. 9 ff.; VG München, B.v. 27.8.2020 - M 18 E 20.3684 - juris Rn. 53; Kepert/Dexheimer in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 8. Aufl. 2022, § 35a Rn. 19; vgl. auch von Koppenfels-Spiel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022 Stand: 1.8.2022, § 35a Rn. 47; von Boetticher, in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 9. Aufl. 2022, § 35a Rn. 40 m.w.N.).
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